Führerscheinentzug - Fahrverbot in Österreich

Ein Entzug der Lenkberechtigung (Führerscheinentzug) wird in Österreich grundsätzlich für einen Zeitraum von zwei Wochen und sechs Monaten angeordnet. In besonders schweren Fällen beziehungsweise bei Wiederholungsfällen kann dieser Zeitraum auch zwölf Monate betragen.

Ein Führerscheinentzug wird in Österreich bei besonders schweren Verkehrsdelikten als Folge eines Verwaltungsstrafverfahrens ausgesprochen. Dazu zählen unter anderem Alkohol am Steuer oder deutlich überhöte Geschwindigkeiten.

Für ausländische Zulassungsbesitzer oder Lenker eines KFZ kann statt dem Entzug der Lenkberechtigung ein Fahrverbot in Österreich ausgesprochen werden. Dieses Fahrverbot gilt in der Regel temporär befristet.

Der Führerschein wird in Österreich bei erstmaligem Delikt grundsätzlich nur entzogen, wenn der Lenker einen Alkoholgehalt im Blut aufweist, der die Promillegrenze von 0,5 Promille deutlich übersteigt, oder Geschwindigkeitsübertretungen ab 40 km/h im Ortsgebiet oder außerorts begangen wurden.

In der Regel kommen zum Entzug des Führerscheins auch eine verkehrspsychologische Unterschuchung bzw. eine Nachschulung oder in besonders schweren Fällen auch ein amtsärztliches Gutachten zur Geldstrafe hinzu. Die Geldstafe kann dabei bis zu rund 6.000 Euro betragen.

Verkehrsdelikte mit Entzug der Lenkberechtigung

Bei diesen Delikten und Übertretungen droht dem Lenker eine Strafverfügung, die einen Führerscheinentzug zursätzlich zum Bußgeld nach sich ziehen kann.

VerkehrsdeliktGeldstrafeStrafverfügung
Zu geringer Sicherheitsabstand 36 € bis 80 €Strafverfahren bei zu geringem Sicherheitsabstand möglich.
Verstoß gegen die Abstandsregeln bei einem Sicherheitsabstand von weniger als 0,2 Sekunden36 € bis 2.180 €Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate.
Lenken oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs durch eine Person mit 0,8 bis weniger als 1,2 Promille Alkohol im Blut oder in einem durch Suchtmittel (Drogen) beeinträchtigten Zustand800 € bis 3.700 €Führerscheinentzug von einem Monat inklusive Nachschulung bei erstmaligem Delikt.
Lenken oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs durch eine Person mit mindestens 1,2 bis weniger als 1,6 Promille Blutalkoholgehalt1.200 € bis 4.400 €Führerscheinentzug von mindestens vier Monaten inklusive Nachschulung.
Lenken oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs durch eine Person mit mindestens 1,6 Promille oder mehr bzw. Verweigerung eines Alko-Tests1.600 € bis 5.900 €Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten inklusive Nachschulung, amtärztliches Gutachten und verkehrspsychologischer Untersuchung.
Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei mindestens 1,6 Promille Blutalkoholgehalt oder mehr bei einem Erstdelikt mit Alkohol am Steuer1.200 € bis 5.900 €Führerscheinentzug von mindestens acht bis maximal zwölf Monaten inklusive Nachschulung, amtärztliches Gutachten und verkehrspsychologischer Untersuchung.
Fahren gegen die Fahrtrichtung auf der Autobahn36 € bis 2.180 €Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate.
Lenken eines Fahrzeugs unter besonders gefährlichen Verhältnissen (bspw. erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten oder Schutzwegen bzw. bei besonders schlechten Sichtverhältnissen)36 € bis 2.180 €Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate.
Unterlassene Hilfeleistung bzw. nicht anhalten nach einem selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde36 € bis 2.180 €Führerscheinentzug für mindestens drei Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 40 km/h im Ortsgebiet 150 € bis 726 €Es droht ein Strafverfahren. Führerscheinentzug für mindestens zwei Wochen bis maximal sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 30 km/h, Autobahn bis 726 €Es droht ein Strafverfahren. Führerscheinentzug für mindestens zwei Wochen bis maximal sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 40 km/h, Freilandstraße bis 726 €Es droht ein Strafverfahren. Führerscheinentzug für mindestens zwei Wochen bis maximal sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 60 km/h im Ortsgebiet bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren. Führerscheinentzug für mindestens sechs Wochen bis maximal sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 70 km/h, Autobahn bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren. Führerscheinentzug für mindestens sechs Wochen bis maximal sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 70 km/h, Freilandstraße bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren. Führerscheinentzug für mindestens sechs Wochen bis maximal sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 80 km/h im Ortsgebiet bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren mit Führerscheinentzug für drei Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 90 km/h, Autobahn bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren mit Führerscheinentzug für drei Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 90 km/h, Freilandstraße bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren mit Führerscheinentzug für drei Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 90 km/h im Ortsgebiet bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren mit Führerscheinentzug für sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 100 km/h, Autobahn bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren mit Führerscheinentzug für sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 100 km/h, Freilandstraße bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren mit Führerscheinentzug für sechs Monate.
Wiederholungsfall einer Geschwindigkeitsübertretung innerhalb von 2 Jahren bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren und Führerscheinentzug von mindestens sechs Wochen bis sechs Monate.

Angaben ohne Gewähr. Beträge gelten als Richtwerte.

Wiederholungsdelikte

Ein Wiederholungsdelikt liegt vor, wenn im Vormerksystem bzw. Führerscheinregister bereits Einträge über den Lenker vorhanden sind und in einem bestimmten Zeitraum neuerlich Verkehrsdelikte begangen werden.

Für Geschwindigkeitsübertretungen gilt ein Zeitraum von zwei Jahren, für Alkohol am Steuer beträgt der Zeitraum fünf Jahre. Alle nach dieser Frist begangenen Delikte gelten abermals als erstmalige Übertretung.

Fragen und Antworten: Führerscheinentzug

Wie lange kann der Führerschein in Österreich entzogen werden?

Grundsätzlich hängt die Dauer des Führerscheinentzugs von der Art und Schwere des Delikts ab. Die Dauer liegt bei mindestens zwei Wochen und maximal sechs Monaten. Bei Wiederholungsdelikten kann der Entzug der Lenkberechtigung sogar zwölf Monate dauern.

Kann ausländischen Lenkern ein Fahrverbot ausgesprochen werden?

Ja, Strafen in Österreich können auch gegenüber ausländischen Autolenkern ausgesprochen werden (z.B. Deutschland). Bei Wiedereinreise nach Österreich werden diese bis zu drei Jahre lang exekutiert. Es können Fahrverbote drohen.

Welche Strafen drohen zusätzlich zum Führerscheinentzug?

Zusätzlich zum Führerscheinentzug wird in jedem Fall auch eine Geldstrafe (Bußgeld) ausgesprochen. Auch weitere Anordnungen, wie eine Verkehrscoaching, eine ärztliche bzw. verkehrspsychologische Untersuchung oder eine Nachschulung können ausgesprochen werden. Die Kosten dafür sind vom Lenker zu tragen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.