Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für Verkehrsstrafen in Österreich

Bei einem Verstoß gegen die Sicherheit im Straßenverkehr bzw. die StVO (Straßenverkehrsordnung) wird in Österreich ein Bußgeld verhängt. Die Höhe richtet sich nach der Art und Schwere des Verkehrsdelikts. Dabei wird zwischen Organstrafmandat, Anonymverfügung und Strafverfügung unterschieden.

Bußgeldrechner

Wählen Sie aus, um welches Delikt im Straßenverkehr es sich handelt.

Wer mit dem Auto fährt und gegen die Gesetze zur Sicherheit im Straßenverkehr - also die Verkehrsregeln - verstößt, muss jedenfalls mit einer Verkehrsstrafe (Geldstrafe bzw. Bußgeld) rechnen. Bei schweren Delikten können auch weitere Strafen folgen.

Der Bußgeldkatalog beinhaltet alle Verkehrsstrafen und Bußgelder in Österreich. Die Organmandate und Anonymverfügungen werden mit durchschnittlichen Richtwerten berechnet.

Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog listet die Verkehrsstrafen für die jeweiligen Delikte mit durchschnittlichen Beträgen auf, die auf den Autolenker zukommen können. Da die Verkehrsdelikte und ihre Bußgelder nicht bundesweit einheitlich geregelt sind, können nur Durchschnittswerte herangezogen werden.

Mit dem Online-Bußgeldrechner können die Beträge je Vergehen berechnet werden. Diese Werte stammen aus dem Bußgeldkatalog und sind daher ebenfalls nur als Durchschnitt zu bewerten.

VerkehrsdeliktOrganmandatAnonymverfügungStrafverfügung
Zu geringer Sicherheitsabstand
§ 18 Abs 1
50 €36 € bis 80 €Strafverfahren bei zu geringem Sicherheitsabstand möglich.
Verstoß gegen die Abstandsregeln bei einem Sicherheitsabstand von weniger als 0,2 Sekunden
§ 18 Abs 1
36 € bis 2.180 €Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate.
Lenken oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs durch eine Person mit 0,8 bis weniger als 1,2 Promille Alkohol im Blut oder in einem durch Suchtmittel (Drogen) beeinträchtigten Zustand
800 € bis 3.700 €Führerscheinentzug von einem Monat inklusive Nachschulung bei erstmaligem Delikt.
Lenken oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs durch eine Person mit mindestens 1,2 bis weniger als 1,6 Promille Blutalkoholgehalt
1.200 € bis 4.400 €Führerscheinentzug von mindestens vier Monaten inklusive Nachschulung.
Lenken oder Inbetriebnahme eines Fahrzeugs durch eine Person mit mindestens 1,6 Promille oder mehr bzw. Verweigerung eines Alko-Tests
1.600 € bis 5.900 €Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten inklusive Nachschulung, amtärztliches Gutachten und verkehrspsychologischer Untersuchung.
Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren bei mindestens 1,6 Promille Blutalkoholgehalt oder mehr bei einem Erstdelikt mit Alkohol am Steuer
1.200 € bis 5.900 €Führerscheinentzug von mindestens acht bis maximal zwölf Monaten inklusive Nachschulung, amtärztliches Gutachten und verkehrspsychologischer Untersuchung.
Verstoß gegen gelbes (Dauer-) Ampellicht
§ 38 Abs 1
30 €36 € bis 42 €
Verstoß gegen rotes Ampellicht
§ 38 Abs 5
70 €58 € bis 70 €
Behinderung eines Fußgängers, der sich dem Schutzweg erkennbar nähert
§ 9 Abs 2
50 €30 € bis 70 €
Behinderung eines Radfahrers, der sich der Radfahrerüberfahrt erkennbar nähert
§ 9 Abs 2
50 €30 € bis 70 €
Fahren gegen die Einbahn
§ 7 Abs 5
50 €56 € bis 58 €
Durchfahren einer Nebenfahrbahn
§ 8 Abs 1
10 €15 € bis 40 €
Überfahren von Sperrlinien oder Sperrflächen
§ 9 Abs 1
50 €35 € bis 80 €
Überfahren einer Haltelinie bei einer Stopptafel (ohne Vorrangverletzung)
§ 9 Abs 4
30 €30 € bis 60 €
Nicht blinken vor dem Fahrtrichtungswechsel
§ 11 Abs 3
35 €36 € bis 42 €
Vorschriftswidrig rechts überholen
§ 15 Abs 2
40 €40 € bis 80 €
Beschleunigung während man selbst überholt wird
§ 15 Abs 5
40 €36 € bis 80 €
Überholen bei ungenügender Sicht
§ 16 Abs 2 lit b
50 €58 € bis 100 €
Vorrangverletzung
§ 19 Abs 1-6 iVm Abs 7
70 €58 € bis 80 €
Unbegründetes behinderndes Langsamfahren
§ 20 Abs 1
20 €30 € bis 40 €
Vorschriftswidriges Hupen
§ 22 Abs 2
15 €15 € bis 20 €
Verstoß gegen Vorschriftszeichen
§ 52
30 €
Überholen vor Eisenbahnkreuzung
§ 96 ff EisbKrV
60 €
Verstoß gegen Gurtenpflicht
§ 106 iVm § 134 KFG
35 €
Verstoß gegen Handyverbot
§ 102 Abs 3 iVm § 134 KFG
50 €
Nicht-Anhalten bei Stop-Schild
§ 96 ff EisbKrV
60 €
Fahren gegen die Fahrtrichtung auf der Autobahn
36 € bis 2.180 €Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate.
Lenken eines Fahrzeugs unter besonders gefährlichen Verhältnissen (bspw. erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten oder Schutzwegen bzw. bei besonders schlechten Sichtverhältnissen)
36 € bis 2.180 €Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate.
Unterlassene Hilfeleistung bzw. nicht anhalten nach einem selbst verursachten Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt wurde
36 € bis 2.180 €Führerscheinentzug für mindestens drei Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h im Ortsgebiet
§ 20 Abs 2
30 €29 € bis 60 €
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 30 km/h im Ortsgebiet
§ 20 Abs 2
50 €56 € bis 72 €
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 40 km/h im Ortsgebiet
§ 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 2d
70 €70 € bis 160 €
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h, Autobahn
§ 20 Abs 2
30 €45 €
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 30 km/h, Autobahn
§ 20 Abs 2
50 €60 €
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 20 km/h, Freilandstraße
§ 20 Abs 2
30 €30 € bis 50 €
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 30 km/h, Freilandstraße
§ 20 Abs 2 od § 52 Z 10a
50 €56 € bis 90 €
Geschwindigkeitsüberschreitung bis 40 km/h, Freilandstraße
§ 20 Abs 2 od § 52 Z 10a
70 €140 € bis 160 €
Geschwindigkeitsüberschreitung über 40 km/h im Ortsgebiet
§ 20 Abs 2
150 € bis 726 €Es droht ein Strafverfahren. Führerscheinentzug für mindestens zwei Wochen bis maximal sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 30 km/h, Autobahn
§ 20 Abs 2
bis 726 €Es droht ein Strafverfahren. Führerscheinentzug für mindestens zwei Wochen bis maximal sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 40 km/h, Freilandstraße
§ 20 Abs 2
bis 726 €Es droht ein Strafverfahren. Führerscheinentzug für mindestens zwei Wochen bis maximal sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 60 km/h im Ortsgebiet
§ 20 Abs 2
bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren. Führerscheinentzug für mindestens sechs Wochen bis maximal sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 70 km/h, Autobahn
§ 20 Abs 2
bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren. Führerscheinentzug für mindestens sechs Wochen bis maximal sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 70 km/h, Freilandstraße
§ 20 Abs 2
bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren. Führerscheinentzug für mindestens sechs Wochen bis maximal sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 80 km/h im Ortsgebiet
§ 20 Abs 2
bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren mit Führerscheinentzug für drei Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 90 km/h, Autobahn
§ 20 Abs 2
bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren mit Führerscheinentzug für drei Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 90 km/h, Freilandstraße
§ 20 Abs 2
bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren mit Führerscheinentzug für drei Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 90 km/h im Ortsgebiet
§ 20 Abs 2
bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren mit Führerscheinentzug für sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 100 km/h, Autobahn
§ 20 Abs 2
bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren mit Führerscheinentzug für sechs Monate.
Geschwindigkeitsüberschreitung über 100 km/h, Freilandstraße
§ 20 Abs 2
bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren mit Führerscheinentzug für sechs Monate.
Wiederholungsfall einer Geschwindigkeitsübertretung innerhalb von 2 Jahren
bis 2.180 €Es droht ein Strafverfahren und Führerscheinentzug von mindestens sechs Wochen bis sechs Monate.
Nichtbeachten eines Halte- und Parkverbotes
§ 24 Abs 3
36 €21 € bis 72 €
Vorschriftswidriges Kurzparken
§ 25, KPÜV, LParkGe
36 €
Parken vor Eisenbahnkreuzung
§ 96 ff EisbKrV
60 €

Angaben ohne Gewähr. Beträge gelten als Richtwerte.

OM = Organstrafmandat | AV = Anonymverfügung

Bußgeldbescheide aus Österreich können auch nach Deutschland verschickt werden. Bei besonders schweren Delikten werden diese Bußgelder auch eingehoben beziehungsweise Strafen, wie Fahrverbote (zeitlich begrenzt), an deutsche Staatsbürger verhängt.

Verkehrsdelikte in Österreich

Zu schnell gefahren, falsch geparkt, zu wenig Abstand gehalten oder ein anderes Verkehrsdelikt begangen? Dann erwartet einen in der Regel ein Organstrafmandat oder eine Anonymverfügung. Für Verkehrsstrafen wird in jedem Fall ein Bußgeld ausgesprochen. In besonders schweren Fällen – etwa bei viel zu hoher Geschwindigkeit – kann dem Autolenker auch eine Strafverfügung drohen. Es kann zu Punkten im Vormerksystem kommen oder gar die Lenkerberechtigung entzogen bzw. ein Fahrverbot verhängt werden.

Die Höhe der Bußgelder richten sich nach der schwere des Verkehrsdelikts. Sie können dem Bußgeldkatalog entnommen und im Bußgeldrechner errechnet werden.

Die häufigsten Verkehrsdelikte mit Bußgeldern sind in Österreich:

  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Abstand nicht eingehalten
  • Falsch parken

Viele Verkehrsdelikte werden als Bagatell-Vergehen abgetan. Sie gelten als kleinere Verstöße, wie etwa Parkvergehen. Andere Verstöße können jedoch auch Leben gefährden und werden daher laut StVO (Straßenverkehrsordnung) auch strenger geahndet und bestraft. Überfährt man eine rote Ampel oder missachtet eine Vorrangregel, kann das nicht nur das eigene Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel setzen. Daher sind diese Delikte meist mit deutlich drastischeren Strafen verbunden. Dazu zählen etwa Punkte oder Fahrverbote beziehungsweise der Führerscheinentzug. Zudem können Bußgelder auch deutlich höher ausfallen.

Organstrafmandat

Ein Organstrafmandat bedeutet - wie auch die Anonymverfügung - dass der Fahrzeuglenker gegen ein Gesetz zur Sicherheit im Straßenverkehr verstoßen hat und somit ein Bußgeld bezahlen muss. Das Organmandat wird als Bußgeldbescheid an die Person zugestellt, die als Besitzer des Fahrzeugs beziehungsweise Lenker in der Zulassung eingetragen ist. Die Zustellung kann mehrere Woche in Anspruch nehmen. 

Wichtig: Organstrafmandate sind in Österreich nicht einheitlich geregelt und können sich je Bundesland unterscheiden. Grundsätzlich sind diese Unterschiede jedoch nicht allzu groß. Organmandate werden gemäß § 50 VStG geregelt.

Weitere Informationen zum Organstrafmandat (Organmandat) in Österreich findet man hier.

Anonymverfügung

Eine Anonymverfügung bezeichnet die Verkehrsstrafe nach einem Delikt im Straßenverkehr und unterscheidet sich von der Organstrafverfügung darin, dass die maximale Höhe bei 365 Euro liegt. Zudem bleibt das Vergehen "anonym" und zieht keine weiteren Sanktionen nach sich. Es kommt demnach bei einer Anonymverfügung zu keinem Eintrag ins Strafregister oder Vormerksystem.

Wichtig: Anonymverfügungen können sich je Behörde beziehungsweise Bezirk stark unterscheiden. Eine einheitlichere Lösung soll zwar demnächst umgesetzt werden, derzeit sind Unterschiede von bis zu 50 Prozent in der Höhe des Bußgeldes jedoch keine Seltenheit. Anonymverfügungen werden gemäß § 49a VStG geregelt.

Weitere Informationen zur Anonymverfügung in Österreich findet man hier.

Strafverfügung

Eine Strafverfügung kann seitens der Behörde gegen die Person ausgestellt werden, die sie für den Täter des Verkehrsdelikts hält. Die Geldstrafe für die Strafverfügung kann bis zu 600 Euro betragen.

Im Gegensatz zum Organmandat und der Anonymverfügung hat man hierbei jedenfalls die Möglichkeit Einspruch bzw. Rechtsmittel einzulegen. Das muss binnen 14 Tagen nach Zustellung erfolgen. In diesem Fall tritt die Strafverfügung außer Kraft und ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren wird eingeleitet. Die Entscheidung darüber wird in Form einer Straferkenntnis zugestellt.

Weitere Informationen zur Strafverfügung in Österreich findet man hier.

Vormerksystem

Das Vormerksystem gilt ähnlich dem Punktesystem in Deutschland auch in Österreich als Kartei, in der bei bestimmten Vergehen im Straßenverkehr die Delikte erfasst und "vorgemerkt" werden. Derzeit existieren 13 Verkehrsdelikte, die eine derartige Vormerkung nach sich ziehen können.

Dazu zählen unter anderem:

  • Alkoholisiertes Autofahren (Übertretung der Promillegrenze von 0,5 Promille)
  • Gurtpflicht für Kinder missachtet (Kinder nicht angeschnallt)
  • Gefährdendes Überfahren einer roten Ampel mit Verletzung der Vorrangregel
  • Überfahren eines Stoppschildes mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

Generell gilt, dass alle Vergehen, die andere Verkehrsteilnehmer maßgeblich gefährden, einen Eintrag für den Autolenker im Vormerksystem in Österreich nach sich ziehen können.

Bei zwei Vormerkungen kann eine Nachschulung beziehungsweise eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet werden. Wiederholungstätern droht sogar der Führerentzug. Ein Fahrverbot oder ein Entzug der Lenkerberechtigung kann auch ohne Vormerkung die Folge sein - etwa bei Alkohol am Steuer.

Alle Informationen zum Vormerksystem findet man hier.

Geschwindigkeitsübertretung

Wer zu schnell fährt und die Geschwindigkeitsbegrenzung übertritt, hat mit teilweise sehr hohen Bußgeldern zu rechnen. Dabei richtet sich die Höhe der Strafe nach der Höhe der Überschreitung. Abgezogen wird hierbei die Messtoleranz der Radargeräte.

Toleranzgrenze

Die Toleranzgrenze fällt je Messgerät unterschiedlich hoch aus. Bei Radargeräten in Österreich liegt sie etwa bei:

  • Im Ortsgebiet: 5 km/h
  • Auf der Landstraße (Freilandstraße): 5 Prozent
  • Auf der Autobahn: 5 Prozent

Bei Radargeräten (Blitzer) mit Laser-Messtechnik gelten in Österreich niedrigere Messtoleranzen. Die Messtoleranzen ändern sich je Messgerät.

Die Geschwindigkeitsüberschreitung kann bei bestimmter Höhe der Geschwindigkeit auch eine Strafverfügung nach sich ziehen. Das Bußgeld fällt dabei für den Autolenker deutlich höher aus. Mehrere tausend Euro an Bußgeld sind möglich. Zudem wird ein Eintrag im Strafregister vorgenommen. Auch ein Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich. Man kann gegen diese Verkehrsstrafe jedoch Einspruch einlegen.

Tempolimits

Die maximale Höchstgeschwindigkeit - also das Tempolimit - ist in Österreich im Ortsgebiet 50 km/h, auf Freilandstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Diese Tempolimits können jedoch durch Ausnahmen verringert werden. Daher gelten diese Werte nur als Richtwerte beziehungsweise maximal Tempolimits in Österreich.

Alle Toleranzgrenzen, Tempolimits und Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung findet man hier.

Parken und Parkverbot

Wer in Österreich falsch parkt oder gegen ein Parkverbot verstößt, muss mit einem Organstrafmandat oder einer Anonymverfügung von durchschnittlich 25 Euro rechnen. Das gilt jedoch nur bei weniger schweren Parkverstößen - etwa beim Überschreiten der Parkdauer in er "blauen Zone". 

Bei besonders schweren Parkverstößen im Parkverbot oder Halteverbot (Zufahrt für Einsatzfahrzeuge, Busspur oder Bushaltestelle) kann sich diese Strafe noch deutlich erhöhen.

Zusätzlich zum Bußgeld müssen auch die Kosten für das Abschleppen des PKW bezahlt werden, sofern man den PKW im absoluten Halte- oder Parkverbot abgestellt hat. Diese Kosten belaufen sich meist auf rund 180 bis 200 Euro.

Alle Informationen zum Parken und Parkverbot in Österreich findet man hier.

Promillegrenze in Österreich

Die Promillegrenze - also der maximal-erlaubte Wert an Alkohol im Blut während dem Autofahren - liegt bei 0,5 Promille. LKW-Fahrer und Besitzer eines Probeführerscheins dürfen maximal 0,1 Promille Alkohol aufweisen. Das Bußgeld für das Überschreiten dieser Grenze liegt bei mindestens 300 Euro und kann bei hohem Blutalkoholwert mehrere tausend Euro kosten.

Wird man mit Alkohol im Blut während der Probezeit erwischt, wird diese zusätzlich zum Bußgeld verlängert.

Alle Informationen zum Promillegrenze in Österreich findet man hier.

Fahrverbote

Ein Fahrverbot ist in der Regel zeitlich begrenzt und wird bei besonders schweren Verkehrsverstößen ausgesprochen. Die häufigsten Fahrverbote ziehen hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen und das Missachten der Promillegrenze nach sich.

Liegt der Blutalkoholwert bei über 0,8 Promille folgt in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat in Österreich. Zudem wird eine Geldstrafe von mindestens 800 Euro verhängt. In diesem Fall muss auch ein verkehrspsychologisches Training bzw. eine Nachschulung absolviert werden. Die Kosten dafür sind ebenfalls selbst zu tragen.

Bei einem Promillewert von 1,2 Promille oder mehr wird ein Fahrverbot von vier Monaten ausgesprochen. Die Geldstrafe liegt in diesem Fall meist bei 1.200 bis 4.500 Euro.

Ab 1,6 Promille handelt es sich in Österreich um eine Straftat, die mit einem Bußgeld von rund 6.000 Euro und sechs Monaten Fahrverbot sanktioniert wird.

Führerscheinentzug

Bei Wiederholungsdelikten kann dem Autolenker der Entzug des Führerscheins drohen. Das tritt ein, wenn beispielsweise innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach einem vollzogenen Fahrverbot abermals ein ähnlich schweres Delikt begangen wird.

Wird also für etwa zwei Monate ein Fahrverbot inklusive Nachschulung und Bußgeld ausgesprochen, so gilt in der Regel eine Bewährung für zwei Jahre. Wird innerhalb dieses Zeitraums erneut gegen die Sicherheit im Straßenverkehr verstoßen, kann statt einem neuerlichen Fahrverbot ein Führerscheinentzug folgen.

Beim Fahren ohne Führerschein kann neben einem hohen Bußgeld auch eine Sperre für das Erlangen eines Führerscheins ausgesprochen werden. Man kann also für den Zeitraum der Sperre keine Fahrerlaubnis in Österreich bei einer Fahrschule erlangen.

Alle Informationen zum Führerscheinentzug in Österreich findet man hier.

Fragen und Antworten: Bußgeldkatalog

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich geblitzt wurde?

Das hängt davon ab, mit welcher Geschwindigkeit und auf welcher Straße (Tempolimit) die Geschwindigkeitsübertretung festgestellt wurde. Zudem müssen die Messtoleranzen abgezogen werden.

Wie wird ein Bußgeld in Österreich verhängt?

Ein Bußgeld bzw. eine Verkehrsstrafe kann in Österreich durch ein Organstrafmandat, eine Anonymverfügung oder eine Strafverfügung verhängt werden. Je Feststellung des Delikts und schwere der Verkehrsübertretung entscheidet sich die Art Ahndung und Ausstellung seitens der Behörde.

Was beinhaltet der Bußgeldkatalog für Österreich?

Der Bußgeldkatalog gibt die durchschnittlichen Richtwerte der Beträge an, die als Geldstrafe bei den jeweiligen Verkehrsdelikten in Österreich verhängt werden können.

Kann man gegen die Verkehrsstrafen Einspruch einlegen?

Ja, man kann binnen 14 Tagen gegen Strafverfügungen Rechtsmittel und Einspruch einlegen. Lediglich bei Organmandaten und Anonymverfügungen ist ein Einspruch nicht möglich.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.